Allgemeiner Sozialer Dienst und Jugendhilfe im Strafverfahren (m/w/d)
- Publizierung bis: 18.10.2026
Über uns:
Bereichern Sie die Stadt Heiligenhaus zum nächstmöglichen Zeitpunkt als
Allgemeiner Sozialer Dienst und Jugendhilfe im Strafverfahren (m/w/d).
Das Aufgabengebiet im allgemeinen sozialen Dienst umfasst:
- allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Beratung und Unterstützung von Eltern, Kindern und wichtigen Bezugspersonen bei der
- Wahrnehmung und Ausgestaltung des Umgangsrechts
- Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern
- Mitwirkung in familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren; Berichterstattungen sowie Begleitung von Sorgerechts- und Umgangsregelungen
- Planung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung
- Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
- Durchführung der Rufbereitschaft
Das Aufgabengebiet der Jugendhilfe im Strafverfahren umfasst:
- Beratung und Betreuung von Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter von 14-21 Jahren, sowie Erziehungsberechtigte, Familienmitglieder, Schulen, Einrichtungen und Institutionen (Gerichte, Staatsanwaltschaft, Polizei)
- Vertretung der Behörde bei Gerichtsverfahren durch Erstellung von Jugendhilfe-Berichten über den Jugendlichen/Heranwachsenden und Vortrag in der Hauptverhandlung
- Mitwirkung bei der Entscheidungsvorbereitung und -findung des Gerichts und aller beteiligten Stellen, sowie Koordination und Begleitung bei der Umsetzung von Beschlüssen
- Mitarbeit im Verein "Neue Wege e.V."
Ihr Profil:
- eine abgeschlossene (Fach-)Hochschulausbildung (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) mit staatlicher Anerkennung und vorzugsweise der Fachrichtung Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik
- Kenntnisse in den Rechtsgebieten des SGB VIII, BGB, FGG, JGG, FamFG, StPO über das Spektrum der Hilfemöglichkeiten und über die Organisation und Auftrag des Jugendamtes, insbesondere der allgemeinen Erziehungshilfe
- rudimentäre Kenntnisse des SGB I, SGB X, BHSG, StGB, BtmG, AD, VermiG, PsychKG
- hohes Maß an Eigenverantwortung
- gute Selbstorganisation
- analytisches, strategisches und ganzheitliches Denken
- ausgeprägte Beratungs- und Kommunikationsfähigkeiten
- Konflikt- und Teamfähigkeit
- hohe Belastbarkeit und erhöhte Eigeninitiative
Wir bieten Ihnen:
- ein befristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit bei einem seit 2024 nach dem audit berufundfamilie zertifizierten Arbeitgeber (https://www.berufundfamilie.de)
eine Vergütung nach Entgeltgruppe S 14 TVöD-SuE - eine interessante, verantwortungs- und anspruchsvolle sowie abwechslungsreiche Tätigkeit
- flexible Arbeitszeiten
- anteilige mobile Arbeit nach Abschluss der Einarbeitung
- Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
- Fortbildungsmöglichkeiten
- Betriebliches Gesundheitsmanagement unter anderem in Form von Gesundheits-, Sport- und Massageangeboten
- Belegplätze für Kinder von Mitarbeitenden in einer örtlichen Großtagespflege (U3)
- Fahrradleasing gemäß TV Fahrradleasing
- Kostenlose Parkplätze für Mitarbeitende des Rathauses
- ein subventioniertes Deutschlandticket
- exklusive Mitarbeitendenangebote und Rabatte über „Corporate Benefits“
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellten Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Darüber hinaus werden Bewerbungen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion bzw. Weltanschauung oder sexueller Identität begrüßt.
Sie sind interessiert? Bitte laden Sie Ihre Bewerbung bis zum 18.10.2026 über den nachstehenden Button "jetzt bewerben" hoch.
Das Auswahlverfahren wird voraussichtlich in der Kalenderwoche 44 durchgeführt.
Für nähere Auskünfte zu den Inhalten der zu besetzenden Stelle steht Ihnen Herr Kaminski, Tel.: 02056/13-298 gerne zur Verfügung. Fragen zum Auswahlverfahren beantwortet Ihnen Frau Steffen, Tel.: 02056/13-181.
Entstehende Fahrt- und Reisekosten können leider nicht übernommen werden.
